Auswahl eines Personalberaters

Auswahl eines Personalberaters

Personalberater gibt es wie Sand am Meer

Wie wählt man eine Personalberatung bzw. einen Headhunter aus? - Auf was sollte Sie achten?

Leider ist die Berufsbezeichnung „Personalberater" ein ungeschützter Titel. Die Suche nach einheitlichen Qualitätsstandards in der Personalberatungsbranche scheitert kläglich. Bis auf einige branchenspezifische Zertifizierungen nichts zu finden. Theoretisch kann sich also ein Jeder „Personalberater" nennen. Das führt dazu, dass auch vielen „Nicht-Personalern" der Weg in diese Berufssparte offensteht. Nicht alle Personalberater kommen aus dem Personalmanagement und haben einen entsprechenden Branchenhintergrund nachzuweisen. Daher geben wir Ihnen gerne einige Tipps zur richtigen Auswahl eines Personalberaters.

Darauf sollten Sie achten:

  • Professionalität und Erfahrung: War der Personalberater im Laufe seiner Karriere selbst im Personalmanagement in leitender Funktion tätig? Sind seine HR-Erfahrungen vor allem praktischer oder theoretischer Natur? Hier lohnt es sich, Referenzen über den Personalberater einzuholen.
  • Kenntnis des Arbeitsmarktes: Ist der Personalberater über die aktuellen Anforderungen an Fach- und Führungskräfte auf dem Arbeitsmarkt informiert? Kennt er sich mit den aktuellen Entwicklungen Ihrer Branche aus? Fragen Sie seine Kenntnisse der aktuellen Fach- und Führungsanforderungen in Ihrer Branche ab.
  • Nähe und Vertrauen: Achten Sie auf eine persönliche Durchführung des Suchauftrags durch Ihren Personalberater! Oft geben Personalberatungen den Suchauftrag nur an andere Personaldienstleister weiter. Vereinbaren Sie eine persönliche Durchführung des Auftrags.
  • Diskretion und Kreativität: Wie verbindlich, vertraulich und kreativ führt der Personalberater seinen Auftrag aus? Lassen Sie sich Beispiele und Methoden aufzählen, wie der Personalberater an den Suchauftrag herangehen würde.
  • Loyalität und Treue: Lassen Sie sich die Loyalität gegenüber dem Auftraggeber (Klienten- und Kandidatenschutz) schriftlich zusichern.