Stellenanzeigen richtig lesen

Wie gehen Sie beim Anschreiben auf Stellenanzeigen vor?

Der häufigste Weg der Stellensuche ist die Bewerbung auf eine Anzeige. Stellenanzeigen sind zunächst richtig zu lesen und zu interpretieren, bevor es an die eigentliche Bewerbung geht. Erst danach sollte entschieden werden: Bewerben Ja oder Nein? Ist die Entscheidung für die Bewerbung gefallen, ist es oberstes Ziel, zunächst ein inhaltlich gutes Anschreiben zu formulieren. Am Inhalt sollte stilistisch gefeilt und abschließend nach einer ansprechenden Form gesucht werden.



Anschreiben können dem Leser viele Hinweise zu persönlichen Merkmalen von Bewerbern liefern. Der Bewerber sollte diese Hinweise kennen, um möglichst viele positive Signale mit seinem Schreiben zu setzen. Er sollte die Hinweise jedoch auch kennen lernen, um möglichst viele negative Signale zu vermeiden, die eine Vielzahl der Mietbewerber im Bewerbungsgeschehen liefern. Das Anschreiben ist der erste Kontakt zwischen Bewerber und Einsteller. Ist das Anschreiben schlecht, wird möglicherweise der Rest der Unterlage nicht gelesen.



Lesen Sie die Stellenanzeige richtig?


Ausgangspunkt für ein gutes Anschreiben ist das richtige Lesen und interpretieren der Anzeige. Dies klingt banal, scheint jedoch einigen Bewerbern schwer zu fallen. So berichtete mir ein leitender Mitarbeiter vom Bayernkurier seine Erfahrungen nach einer geschalteten Stellenanzeige. Gesucht wurde ein EDV-Mitarbeiter mit Netzwerk- und PC-Kenntnissen. Über 80% der Bewerbungen stammten von Personen, die eindeutig aus dem Bereich der Großrechner kamen. Ihre Bewerbungen waren von vornherein sinnlos. Schade um die Mühe, die investiert wurde.



Prinzipiell ist jede Stellenanzeige gleich aufgebaut. Die nachfolgenden Check-Punkte zeigen, wie Sie mit den Informationen der Stellenanzeige umgehen sollten.



Passt die Positionsbezeichnung zu Ihren Qualifikationen?


Üblicherweise wird nach den Positionen sondiert, ob die Anzeige von Belang ist oder nicht. Doch Vorsicht! Es gibt eine Reihe von gleichen oder ähnlichen Positionen in den Betrieben, die sehr unterschiedlich tituliert werden.



Wer beispielsweise eine Stelle als Anwendungsprogrammierer sucht, sollte durchaus die Stellenanzeigen für Organisationsprogrammierer, Systementwickler, EDV-Organisation, Anwendungsentwickler, Programmierer und Software-Entwickler beachten. Erst die weiteren Ausführungen der Anzeige geben Auskunft über die genauen Aufgabenfelder, die von Bewerbern abzudecken sind. Aufgabenfelder, fachliche Qualifikationen und persönliche Eigenschaften sollten Ausschlag gebend sein, ob Sie eine Bewerbung abgeben.



Sind Sie sich über Ihre beruflichen Möglichkeiten unklar?


Wer sich über seine beruflichen Möglichkeiten nicht klar ist, d. h. nicht weiß, um welche Position er sich bewerben kann, sollte Rat aus den verschiedenen Quellen einholen. Zunächst gibt es die Berater der Arbeitsämter und die Karriereplanung. Fragen hierzu beim: geva-Institut, München, Tel.: (089) 27 32 11 – 0



Gehen Sie mit einer Sammelanzeige richtig um?


In Sammelanzeigen bietet der Inserent mehr als eine offene Stelle an. Beweisen Sie Zielorientierung und bewerben Sie sich nur auf eine der vakanten Positionen!



Markieren Sie Aufgaben, persönliche Eigenschaften, fachliche Qualifikationen?


Sie sollten alle Aufgaben, persönlichen Eigenschaften und fachlichen Qualifikationen markieren, die in der Stellenanzeige auftauchen. Dies sind die Punkte, auf die Sie inhaltlich mit Ihrem Anschreiben und Lebenslauf eingehen müssen! Sie bilden die Grundlage für eine maßgeschneiderte und damit gute Bewerbung.



Unterscheiden Sie entscheidende Anforderungen und Beiwerk?


Damit eine Bewerbung Sinn macht, müssen Sie alle wirklich notwendigen Voraussetzungen der Anzeige erfüllen. Achten Sie genau auf den Wortlaut der Anzeige. Sind z. B. mindestens zwei Jahre Berufserfahrung gefragt, hat es wenig Sinn, eine Bewerbung abzugeben, wenn diese Erfahrungen nicht vorliegen. Weniger zwingend ist die Formulierung möglichst zwei Jahre Berufserfahrung und noch weniger zwingend der Wortlaut zwei Jahre Berufserfahrung sind wünschenswert.



Alles, was nicht als zwingende Anforderung in der Anzeige aufgeführt ist, kann als Beiwerk verstanden werden. Es ist schön, wenn der Bewerber diese Anforderungen ebenfalls erfüllt. Er muss diese Anforderungen aber nicht unbedingt perfekt abdecken.



Neben den nicht eindeutigen Formulierungen, wie wünschenswert, möglicherweise usw., lassen Verfasser von Stellenanzeigen zwischen den Zeilen oftmals selbst Unsicherheit über die Anforderungen durchblicken, z. B. hinreichende Qualifikationen in Datenbanken, Tools und Betriebssystemen setzen wir voraus. Was heißt hier schon hinreichend? Derartige unpräzise Äußerungen lassen stark auf Beiwerk schließen. Hier sollten Sie als Leser und Interpretierer einer Anzeige großzügiger bei der Entscheidung umgehen: Reichen meine Voraussetzungen für eine Bewerbung aus?



Sind Sie für die Stelle überqualifiziert?


Auch hier gilt es, die Anzeige richtig zu lesen. Ist z. B. eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung gefragt, ist eben der Hochschulabsolvent überqualifiziert. Eine Bewerbung macht keinen Sinn.

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